Antrag für Geriatrische Rehabilitation

Zuweiser sind Ärzte oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen.
Informationen zur Aufnahme in unserer Geriatrischen Rehabilitation finden Sie hier.

Informationen für Zuweiser und Ärzte

Die Hessing Klinik für Geriatrische Rehabilitation bietet stationäre Anschlussheilbehandlungen sowie stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen für geriatrische Patientinnen und Patienten.

Die Zuweisung sowie die Indikationsstellung zur geriatrischen Rehabilitation erfolgt durch die behandelnden Ärzte der umliegenden Akut-Krankenhäuser und zu einem geringen Anteil durch niedergelassene Ärzte sowie durch den MD (Med. Dienst der Krankenkassen) im Zuge einer Pflegebegutachtung. Im Bereich der ambulanten Rehabilitation erfolgt die Zuweisung anteilig stärker aus dem ambulanten Sektor oder auch im Anschluss an die stationäre Rehabilitation.

Der Reha-Antrag

Vor Aufnahme in die geriatrische Rehabilitation muss die Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers, in der Regel der Krankenkasse, vorliegen, andernfalls ist eine Aufnahme nicht möglich. Die Kostenübernahme wird von den zuweisenden Klinken oder niedergelassenem Arzt mittels eines einheitlichen GRB-Antrages beim Kostenträger beantragt.

Durch die jahrelange, sehr gute Zusammenarbeit sind den zuweisenden Kliniken unseres Hauses die Möglichkeiten, Indikationen und Kontraindikationen der Geriatrischen Rehabilitation bekannt. Um Fehlzuweisungen zu vermeiden und den optimalen Aufnahmezeitpunkt zu steuern werden dennoch alle Anträge chef- bzw. oberärztlich vor Freigabe geprüft. Bei Bedarf erfolgt die vorherige, direkte Absprache mit Sozialdiensten, Pflegekräften und Ärzten der zuweisenden Häuser, ob und zu welchem Zeitpunkt, eine Übernahme sinnvoll ist.

Bei Fragen zur Zuweisung wenden Sie sich bitte an die Patientenaufnahme oder den Sozialdienst.

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Aufnahmevoraussetzungen zur Aufnahme in die Reha

Für die Aufnahme oder Übernahme in die Geriatrische Rehabilitation ergeben sich folgende in der Begutachtungsrichtlinie der GKV-Spitzenverbände und des MDS formulierte Voraussetzungen:

Diese besteht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Selbständigkeit im Alltag vorliegen bzw. die Selbständigkeit bedroht oder eingeschränkt ist und über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist. Zu diesen Beeinträchtigungen gehört auch der Zustand der Pflegebedürftigkeit.

Diese besteht, wenn aufgrund der körperlichen und psychischen Verfassung die für die Durchführung und Mitwirkung bei der Leistung zur medizinischen Rehabilitation notwendige Belastbarkeit vorliegt.

Konkret bedeutet dies eine ausreichende Belastbarkeit, um an mindestens zwei Therapieeinheiten pro Tag teilnehmen zu können sowie die Fähigkeit, 30 Minuten für die Teilnahme an einer Therapiegruppe sitzen zu können.

Auch bei Menschen mit dementiellen Erkrankungen ist abhängig vom Schweregrad grundsätzlich eine aktive Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen, insbesondere motorischer Fähigkeiten, möglich.

Fehlende Gruppenfähigkeit, schwere Verwirrtheit, Desorientierung oder gar Hinlaufgefährdung oder die Notwendigkeit, ständiger Beaufsichtigung sind jedoch Ausschlusskriterien, ebenso wie die Notwendigkeit einer akutstationären Behandlung. Zudem muss eine ausreichende Belastbarkeit von Frakturen bzw. Osteosynthesen gegeben sein.

Bei Patientinnen und Patienten, bei denen eine Besiedelung mit multiresistenten Keimen festgestellt wurde, muss abhängig von den erforderlichen Hygienemaßnahmen die Möglichkeit einer Behandlung in der geriatrischen Rehabilitation geklärt werden.

Rehabilitationsprognose

Die Rehabilitationsprognose bzw. das Rehabilitationspotenzial ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage für das Erreichen der festgelegten Rehabilitationsziele in einem notwendigen Zeitraum. Sie ist abhängig von der Art der Erkrankung oder Behinderung, dem bisherigen Verlauf, der Rückbildungs- bzw. Kompensationsfähigkeit unter Beachtung individueller Kontextfaktoren, insbesondere auch der Rehabilitationswilligkeit des Rehabilitanden.

Die positive Rehabilitationsprognose ist ein maßgebliches Unterscheidungsmerkmal zur geriatrischen Frührehabilitation in der Akutklinik, bei der das Rehabilitationspotential noch unbestimmt ist, solange akutstationäre Behandlungsbedürftigkeit besteht. Häufig wird von vorhandener oder fehlender „Rehabilitationsfähigkeit“ gesprochen, wenn im eigentlichen Sinne eine positive bzw. negative Rehabilitationsprognose gemeint ist.

Grundsätzlich ist die Zuordnung eines Patienten zu einer geriatrischen Rehabilitation eine Einzelfallentscheidung. Bei nicht sicher einzuschätzendem Potential kann ein zunächst zeitlich begrenzter Behandlungsversuch sinnvoll sein.

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